Aufgrund der niedrigen Inzidenzzahlen ist die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes innerhalb der Kohorte ab dem heutigen Freitag aufgehoben. Das bedeutet, dass die Schüler*innen und Mitarbeiter*innen nur noch dann eine Maske tragen müssen, wenn sie durch den Bereich/Flur einer anderen Schulstufe gehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht während der Busfahrt. Wir hoffen, dass die Inzidenzwerte so niedrig bleiben, denn diese Regelung erleichtert den Schulbetrieb sehr!