Inhalt:
Aufgrund der aktuellen Situation kann es sein, dass wir Kinder aus verschiedenen Gründen in das Distanzlernen schicken, d.h. in Ihre häusliche Betreuung. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wie wir dabei gegebenenfalls vorgehen, können Sie im Folgenden lesen.
Übliche Vorgehensweise:
Normalerweise, wenn ein Mensch ein positives Testergebnis auf das Corona Virus hat, wird dieses dem Gesundheitsamt gemeldet, die betroffene Person wird in Quarantäne gesetzt und gibt an, mit wem sie infektionsrelevante Kontakte hatte. Diese Kontaktpersonen werden dann ebenfalls in Quarantäne gesetzt, in der Regel sind das die Familienmitglieder, Betreuer und aus der Schulklasse die Sitznachbarn und enge Spielkameraden. Sie werden ebenfalls getestet und können nach 10-14 Tagen die Quarantäne wieder verlassen, wenn sie symptomfrei sind. Dann geht man davon aus, dass diese Personen nicht mehr ansteckend sind.
Unsere besonderen Kinder:
Die Kinder unserer Schule sind in vielerlei Hinsicht etwas anders und können zum Teil den gewünschten Abstand zu ihrem Nachbarn nicht einhalten oder sind in ihrem Sprachverständnis insofern eingeschränkt, dass sie zusätzlich unsere Mimik brauchen, um zu verstehen, was wir Ihnen mit unseren Worten sagen wollen. Manche brauchen die Berührung, damit sie sich überhaupt angesprochen fühlen.
Daher tragen wir dort, wo sich Menschen verschiedener Klassen oder Kohorten treffen, einen Mund-Nasen-Schutz. Ab der 5. Klasse wird auch im Unterricht eine Maske getragen, notwendige Ausnahmen werden von den Pädagog*innen entschieden.
Situation in der Region Hannover:
Nun sind nicht nur unsere Kinder besonders, sondern auch die mittlerweile erreichte Situation in der Region Hannover. Das Gesundheitsamt testet nicht mehr jede Kontaktperson und hat Probleme mit der zeitnahen Kontaktpersonennachverfolgung in den Schulen.
Unsere Reaktion darauf:
Daher haben wir nun eine eigene Vorgehensweise für den Fall entwickelt, dass wir erfahren, dass in den Familien unserer Kinder Angehörige oder gar Mitglieder unserer Schulgemeinschaft selbst positiv getestet wurden. Dieses haben wir der für uns zuständigen Dame beim Gesundheitsamt vorgestellt und ihre Zustimmung erhalten.
Die Situation macht es in unseren Augen erforderlich, dass wir eigenverantwortlich im Sinne und zum Schutz der uns anvertrauten Kinder, des Kollegiums und der gesamten Schulgemeinschaft handeln. Wir orientieren uns zurzeit an der Rundverfügung Nr. 27/ 2020 der Landesschulbehörde.
Vorgehensweise:
Wir haben drei Kohorten gebildet, das sind jeweils die Schüler*innen der vier Klassen der Unter-, Mittel- und Oberstufe (plus Kindergarten in der Unterstufe) mit ihren Lehrer*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen, Einzelfallhelfern und jeweils zwei bis drei fest zugeordneten Fachlehrern.
Tritt nun ein Corona-Fall in einer Klasse auf, wird die gesamte Klasse mit ihren Betreuern in das Distanzlernen (freiwillige Isolierung) geschickt. Bei den Fachlehrer*innen wird individuell entschieden, je nachdem, ob der Kontakt infektionsrelevant war.
Da unsere Kinder in Sammelbussen zur Schule kommen, in denen sie zwar Maske tragen, aber doch sehr eng und über einen längeren Zeitraum beieinandersitzen, werden auch diese Gemeinschaften in das Distanzlernen geschickt.
In der Kohorte haben wir in der Regel vier Klassenlehrer*innen, vier pädagogische Mitarbeiter*innen und zwei Fachlehrer*innen, das sind zusammen 10 Pädagog*innen. Habe wir mit einer Klasse vier Pädagog*innen (Klassenlehrer*innen, pädagogische Mitarbeiter*innen, zwei Fachlehrer*innen) in das Distanzlernen/Homeoffice geschickt und wir haben, wie zurzeit in der Oberstufe, noch aus anderen Gründen fehlende Mitarbeiter‘innen, ist es unschwer zu erkennen, dass wir schnell an unsere Grenze kommen, einen angestrebten Unterricht oder auch nur die Betreuung der Schüler*innnen zu gewährleisten. Das Aushelfen aus einer anderen Kohorte soll ja bewusst vermieden werden.
Dann tritt der Fall ein, dass wir die Schülerzahl verringern müssen. Dies ist kein „Szenario B“ nach den offiziellen Richtlinien, sondern nur eine Maßnahme unsererseits, damit wir Ihre Kinder zumindest im Wechsel in der vertrauten Qualität betreuen können und auch ohne dass wir unsere Kollegen in eine untragbare Situation bringen.
Die Kinder, die wir in die freiwillige häusliche Betreuung schicken, sollen in Zukunft ein Anschreiben mit nach Hause bekommen, indem wir Verhaltensregeln empfehlen sowie eine Bescheinigung über den häuslichen Betreuungsbedarf, wohl wissend dass dies natürlich keine amtliche Anordnung ist, sondern eine Bitte an die Elternhäuser und gegebenenfalls auch eine Bitte an die Arbeitgeber der Eltern um Verständnis.
Nun können wir uns gegenseitig nur wünschen: Bleiben wir gesund, damit dies alles nur selten eintritt!
Johanna-E. König Matthias Sander
Schulärztin für die Schulführungskonferenz